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Steuerfreier Ebay-Verkauf

Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform „Ebay“ durchgeführt werden.
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Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform „Ebay“ durchgeführt werden. Diesem Grundsatz ist der Bundesfinanzhof allerdings entgegengetreten. „Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform“ führt nicht automatisch zu Gewerbeeinkünften (BFH, Urteil v. 17.6.2020 - X R 18/19; veröffentlicht am 7.1.2021). Im Streitfall ging es um die Veräußerung einer privaten Modelleisenbahnsammlung.

Stand: 29. März 2021

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Erscheinungsdatum:

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